Sicher­heits­emp­feh­lun­gen

1 All­ge­mei­nes

1.1 Gefah­ren­po­ten­ti­al
Das Arbei­ten mit hohen Drü­cken muss nicht gefähr­lich sein.
Maß­geb­lich ent­schei­dend für das Gefah­ren­po­ten­ti­al eines druck­tra­gen­den Sys­tems ist u.a. das Druck/­Li­ter-Pro­dukt, d.h. das Pro­dukt aus Volu­men und Druck. Hin­zu kommt aller­dings die Kom­pres­si­bi­li­tät des Flu­ids, die Deh­nung des Druck­kör­pers und die Gefähr­lich­keit des Flu­ids –(brenn­bar, ätzend, gif­tig). Alle Gase und Flüs­sig­kei­ten sind Flu­ide.
Häu­fig tre­ten die Pro­ble­me, beson­ders bei Gas­sys­te­men, eher im Nie­der­druck­be­reich auf, da die­sem häu­fig eine zu gerin­ge Auf­merk­sam­keit gewid­met wird. Gas­fla­schen bei­spiels­wei­se stel­len oft eine grö­ße­re Gefah­ren­quel­le als Hoch­druck­sys­te­me dar.
Die Gefah­ren einer Hoch­druck­an­la­ge wer­den gele­gent­lich falsch ein­ge­schätzt. Sicher­heits­ein­rich­tun­gen wer­den deplat­ziert ange­bracht, sind zu schwach oder umge­kehrt oder wer­den mit einem über­trie­be­nen Auf­wand erstellt.
Ach­ten Sie zur Gewähr­leis­tung der Betriebs­si­cher­heit immer dar­auf, dass die Anla­ge in einem guten Zustand ist und regel­mä­ßi­ge Tests durch­ge­führt werden.

1.2 Bera­tung
Den mit einem Hoch­druck­sys­tem arbei­ten­den Per­so­nen muss bewusst sein, wel­che Gefah­ren auf­tre­ten kön­nen. Im Zwei­fels­fall zie­hen Sie einen Fach­mann hin­zu. Las­sen Sie sich schrift­lich mit­tei­len, wel­che Sicher­heits­maß­nah­men er für ange­bracht hält. Bei der Aus­wahl der Kom­po­nen­ten soll­te beach­tet wer­den, dass die­se die nöti­ge Kapa­zi­tät, Druck­zu­las­sung, Kor­ro­si­ons­fes­tig­keit und wei­te­re benö­ti­ge Funk­tio­nen erfül­len, damit sie für den vor­ge­se­he­nen Ein­satz­zweck ver­wen­det wer­den kön­nen. Wir bera­ten Sie ger­ne bei der Aus­wahl der Kom­po­nen­ten. Die end­gül­ti­ge Ent­schei­dung und die Ver­ant­wor­tung die Auf­ga­ben­stel­lung zur Zufrie­den­heit zu erfül­len obliegt jedoch dem Nut­zer.
Sie kön­nen auch jeder­zeit einen kom­pe­ten­ten Sach­ver­stän­di­gen hin­zu­zie­hen, auch wenn kei­ne Abnah­me­pflicht des Sys­tems besteht. Sach­ver­stän­di­ge für Druck­be­häl­ter sind in Deutsch­land die Dekra, der TÜV oder der DNV-GL.
Für jede grö­ße­re Hoch­druck­an­la­ge oder meh­re­re gemein­sam, soll­te es einen Sicher­heits­be­auf­trag­ten geben, der sich in die Mate­rie ein­ar­bei­tet und der durch ent­spre­chen­de Kur­se und Lehr­gän­ge ange­mes­sen aus­ge­bil­det wird. Die mit einer Hoch­druck­an­la­ge beschäf­tig­ten Mit­ar­bei­ter soll­ten in regel­mä­ßi­gen Abstän­den, z.B. alle drei Mona­te, über die gel­ten­den Unfall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten und erfor­der­li­chen Sicher­heits- und evtl. auch Ers­te-Hil­fe Maß­nah­men unter­rich­tet wer­den. Außer­dem soll­ten even­tu­el­le „Bei­na­he-Unfäl­le“ dis­ku­tiert wer­den. Der Sicher­heits­be­auf­trag­te soll­te regel­mä­ßig über­prü­fen, ob die Mit­ar­bei­ter alle Sicher­heits­an­wei­sun­gen befol­gen und die not­wen­di­gen Sicher­heits­prü­fun­gen gemäß Vor­schrift durch­ge­führt werden.

1.3 Her­stel­lung von Anla­gen
Hoch­druck­an­la­gen dür­fen nur von kom­pe­ten­tem Fach­per­so­nal her­ge­stellt wer­den.
Falls Sie nicht zu die­sem Per­so­nen­kreis gehö­ren, beschaf­fen Sie ein kom­plet­tes, vor­schrifts­mä­ßig her­ge­stell­tes Sys­tem, mit den dazu­ge­hö­ri­gen Abnahme­pa­pie­ren und Sicher­heits­ein­rich­tun­gen.
Jede Druck­an­la­ge muss der Druck­ge­rä­te­richt­li­nie, und bzw. oder dem Maschi­nen­schutz­ge­setz ent­spre­chen. Genau­so, wie es nicht gestat­tet ist mit einem nicht zuge­las­se­nen Kraft­fahr­zeug zu fah­ren, ist es nicht gestat­tet, mit einer nicht zuge­las­se­nen Hoch­druck­an­la­ge zu arbei­ten.
Die Maschi­nen­richt­li­nie lässt sich unter fol­gen­dem Link nach­le­sen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32006L0042
Die Ein­hal­tung der Maschi­nen­richt­li­nie ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Die Maschi­nen­richt­li­nie ist recht umfang­reich, wesent­li­che Tei­le sind für einen Maschi­nen­bau­er selbst­ver­ständ­lich. Sinn­vol­ler ist das Beach­ten der Druck­ge­rä­te­richt­li­nie, die Bestand­teil der Maschi­nen­richt­li­nie ist.
Die Druck­ge­rä­te­richt­li­nie lässt sich unter fol­gen­dem Link fin­den:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2014.189.01.0164.01.DEU

1.4 Ener­gien unter Druck
Unter­schät­zen Sie nie die Ener­gien eines Flu­ids unter Druck. Die Kom­pres­si­bi­li­tät von Was­ser bei 1.000bar Druck beträgt ca. 5%, die von Öl ca. 10%. Hin­zu kom­men die elas­ti­sche Span­nungs­en­er­gie des Bau­teils und even­tu­ell die che­mi­sche Ener­gie des Inhalts. Die­se Kräf­te wer­den schlag­ar­tig frei. Sie kön­nen ein Bau­teil stark beschleu­ni­gen und mit einer erheb­li­chen Durch­schlags­kraft ver­se­hen.
Ein even­tu­ell aus­tre­ten­der Flüs­sig­keits­strahl kann zu erheb­li­chen Ver­let­zun­gen, bis hin zum Abschnei­den von Kör­per­tei­len, füh­ren. Ein in das Kör­per­ge­we­be ein­drin­gen­der Flüs­sig­keits­strahl führt meist zu Blut­ver­gif­tun­gen und muss sofort behan­delt wer­den.
Gas­sys­te­me sind gefähr­li­cher als Flüs­sig­keits­sys­te­me, da
sie im Bereich unter 1000 bar even­tu­ell frei wer­den­de Kom­po­nen­ten stär­ker beschleu­ni­gen. Wenn das Gas beim Ver­dich­ten sein Eigen­vo­lu­men erreicht hat, etwa ab 1000 bar, ver­min­dert sich der Unter­schied in der Kom­pres­si­bi­li­tät zwi­schen Gasen und Flüs­sig­kei­ten, bis sie nahe­zu gleich ist.
Bei Arbei­ten mit Hoch­druck­sys­te­me emp­fiehlt sich das Tra­gen von Gehör­schutz, da bei plötz­li­chen Druck­än­de­run­gen, bei­spiels­wei­se durch Aus­lö­sen einer Berst­schei­ben­si­che­rung, plötz­li­cher Lärm auf­tre­ten kann und sonst zu Hör­schä­den füh­ren kann. Das Arbei­ten hin­ter einer Schutz­wand ist gene­rell emp­feh­lens­wert, da auch eine Druck­wel­le bei Ver­sa­gen eines Bau­teils zu Ver­let­zun­gen füh­ren kann.

1.5 Lebens­dau­er
Maschi­nen­bau­tei­le kön­nen auf Grund unvor­her­ge­se­he­ner che­mi­scher und mecha­ni­scher Ein­flüs­se nach eini­ger Zeit ver­sa­gen. Ande­rer­seits wer­den Mit­ar­bei­ter erfah­rungs­ge­mäß bei unfall­frei­em Betrieb im Lau­fe der Zeit sorg­lo­ser.
Hoch­druck­kom­po­nen­ten sind häu­fig so aus­ge­legt, dass sie kei­ne unend­li­che Lebens­dau­er haben!
Die Last­wech­sel­be­stän­dig­keit, und damit die Lebens­dau­er vie­ler Bau­tei­le, beson­ders wenn sie unter hohem Druck ste­hen, ist begrenzt. Zudem ist sie sehr schlecht zu berech­nen und wird häu­fig falsch ein­ge­schätzt.
Ein Feh­ler bei der Aus­wahl des Werk­stoffs, im Werk­stoff, bei der Kon­struk­ti­on oder durch die Fer­ti­gung kann eben­falls Aus­wir­kun­gen haben, die ein Bau­teil nur über einen begrenz­ten Zeit­raum sei­ne Belas­tung tra­gen las­sen.
Eine kur­ze Druck­pro­be, oder auch eine Abnah­me durch einen Sach­ver­stän­di­gen, ist kei­ne Gewähr dafür, dass ein druck­tra­gen­des Bau­teil über eine per­ma­nen­te Lebens­dau­er ver­fügt.
Arbei­ten Sie daher mit Ihrem Druck­sys­tem stets in einer Wei­se, bei der ein Ver­sa­gen eines Bau­teils nie­man­den ver­let­zen kann!
Falls es sich nicht ver­mei­den lässt, direkt an druck­be­las­te­ten Tei­len zu arbei­ten, tra­gen Sie immer eine Schutz­bril­le, einen Schutz­helm, Sicher­heits­schu­he und Schutz­klei­dung. Bei Erwar­tung knall­ar­ti­ger Geräu­sche soll­ten Sie Ohren­schüt­zer tra­gen.
Wer an unter Druck ste­hen­den Anla­gen unge­schützt arbei­tet, han­delt nicht mutig, son­dern unverantwortlich!

2 Pro­to­koll
Falls Sie nach der Druck­ge­rä­te­richt­li­nie abnah­me-pflich­ti­ge Kom­po­nen­ten betrei­ben, ist gemäß der AD 2000 Richt­li­nie das Füh­ren eines Pro­to­kolls vor­ge­schrie­ben. Das AD 2000 Regel­werk domi­niert in Deutsch­land, wird aber zuneh­mend durch die DIN EN 13445 ersetzt.

2.1 Pro­to­koll­in­halt
Die Arbei­ten an einer Hoch­druck­an­la­ge soll­ten gene­rell pro­to­kol­liert wer­den.
In dem Pro­to­koll soll­ten nor­ma­le Vor­komm­nis­se wie Druck- und Tem­pe­ra­tur­be­las­tun­gen, deren Zeit­räu­me, Arbeits­be­schrei­bun­gen, Erwei­te­run­gen, Repa­ra­tu­ren und Unre­gel­mä­ßig­kei­ten fest­ge­hal­ten wer­den.
Es soll­te nie­mals eine Per­son allein mit einer Hoch­druck­an­la­ge arbei­ten. Die Per­so­nen, die mit der Hoch­druck­an­la­ge arbei­ten, müs­sen im Pro­to­koll fest­ge­hal­ten wer­den. Müs­sen Anla­gen unbe­auf­sich­tigt arbei­ten, ist im Pro­to­koll fest­zu­hal­ten, wer für das lau­fen­de Sys­tem ver­ant­wort­lich ist, wo die zustän­di­ge Per­son ange­trof­fen wer­den kann, und wie die Anla­ge im Stör­fall zu hand­ha­ben ist.

3 Räum­lich­kei­ten

3.1 All­ge­mein
Um einer vor­zei­ti­gen Ermü­dung und Unauf­merk­sam­keit des Per­so­nals vor­zu­beu­gen, muss der Arbeits­platz hin­sicht­lich Beleuch­tung, Tem­pe­rie­rung, Belüf­tung und Geräusch­be­las­tung einem nor­ma­len Arbeits­platz ent­spre­chen.
Gene­rell soll­te der Auf­stel­lungs­ort gut belüf­tet sein, beson­ders wenn mit ent­flamm­ba­ren oder gif­ti­gen Sub­stan­zen gear­bei­tet wird. Ein geeig­ne­tes Sys­tem zur siche­ren Abfuhr der even­tu­ell durch Sicher­heits­ein­rich­tun­gen aus­tre­ten­den Sub­stan­zen muss gewähr­leis­tet sein.
Der Arbeits­platz muss min­des­tens mit einem Feu­er­lö­scher, Ers­te-Hil­fe-Aus­rüs­tung und Tele­fon aus­ge­stat­tet sein.
Für Ser­vice- oder Repa­ra­tur­ar­bei­ten muss geeig­ne­tes Werk­zeug vor­han­den sein.

3.2 Gas­sys­te­me
Beim Arbei­ten mit Gas­sys­te­men ist, je nach Grö­ße des unter Druck ste­hen­den Volu­mens, even­tu­ell für eine aus­blas­ba­re Wand, sich selbst­tä­tig öff­nen­de Klap­pen oder ähn­li­che Ent­las­tungs­mög­lich­kei­ten zu sor­gen.
Beim Arbei­ten mit brenn­ba­ren Gasen ist eine geeig­ne­te, vor­schrifts­mä­ßi­ge Abzugs­an­la­ge vor­zu­se­hen. Beim Arbei­ten mit Flüs­sig­kei­ten, deren Tem­pe­ra­tur über der Selbst­ent­zün­dungs­tem­pe­ra­tur der Flüs­sig­keit liegt, ist die Appa­ra­tur in einen mit Stick­stoff befüll­ten Behäl­ter zu setzen.

3.3 Schutz­wän­de
Obwohl es mög­lich ist, die benö­tig­te Stär­ke von Schutz­wän­den zu errech­nen, dürf­te dies für die Pra­xis wenig sinn­voll sein, sie soll­te von erfah­re­nen Fach­leu­ten bestimmt wer­den.
Die Wän­de soll­ten mehr­la­gig sein. Gut bewährt hat sich bei grö­ße­ren Sys­te­men eine Zusam­men­stel­lung, von der Druck­sei­te aus betrach­tet, aus einer 10mm Poly­car­bo­nat Plat­te, einem 2mm Stahl­blech und eine dem Ein­satz­fall ange­pass­te scharf­kan­ti­ge Holz­schicht. Außen soll­te noch ein 2mm Stahl­blech ange­bracht wer­den.
Die Schutz­wän­de müs­sen gut befes­tigt wer­den, damit Per­so­nen nicht durch Umstür­zen nach einem Auf­prall gefähr­det wer­den.
Eine ein­fa­che Beton­wand ist bei grö­ße­ren Sys­te­men nicht gut geeig­net. Obwohl der auf­pral­len­de Kör­per die Wand nicht durch­schlägt, kann sich, und das haben wir schon erlebt, auf der Rück­sei­te ein Teil lösen und weiterfliegen.

3.4 Berst­schutz­be­häl­ter
Siche­rer und preis­wer­ter als Schutz­wän­de sind oft Berstschutzbehälter.

3.5 Wän­de und Decken
Ver­las­sen Sie sich nie auf die Schutz­wir­kung der angren­zen­den Wän­de und Decken, sie ist meist gerin­ger als all­ge­mein ver­mu­tet wird.

3.6 Fens­ter
Falls Sie Ihre Anla­ge vor ein Glas­fens­ter stel­len, ver­ge­wis­sern Sie sich über die Fol­gen even­tu­ell her­aus­flie­gen­der Glas­split­ter.
Die Sicht auf ein Hoch­druck­sys­tem ermög­li­chen:
Poly­car­bo­nat bie­tet einen begrenz­ten Schutz, der meist über­schätzt wird. Ein­wan­di­ges Poly­car­bo­nat, z.B. 10mm stark, bie­tet kei­nen nen­nens­wer­ten Schutz. Zwei­la­gi­ges Poly­car­bo­nat bie­tet einen bes­se­ren Schutz bis ca. 3 kbar. Sehr wich­tig sind sta­bi­le Rah­men.
Wir haben meh­re­re Schuss­ver­su­che mit Poly­car­bo­nat­fens­tern durch­ge­führt. Die Ergeb­nis­se waren ernüch­ternd. Las­sen Sie sich per­sön­lich bera­ten.
„Ple­xi­glas“ soll­te man auf kei­nen Fall ver­wen­den. Den bes­ten Schutz für Hoch­druck­an­la­gen bie­tet „Pan­zer­glas“ (sie­he auch https://de.wikipedia.org/wiki/Panzerglas).
Fern­seh­ka­me­ras sind gele­gent­lich auch eine Alternative.

3.7 Bedie­nungs­ele­men­te
Selbst­ver­ständ­lich müs­sen sich sämt­li­che Bedie­nungs­ele­men­te außer­halb des Druck­be­reichs befinden.

3.8 Kenn­zeich­nung
Die Not­fall­vor­schrif­ten und Maß­nah­men zum Abschal­ten der Anla­ge im Not­fall müs­sen außer­halb des Gefah­ren­be­reichs deut­lich sicht­bar ange­bracht wer­den.
Ein Hoch­druck­raum muss von außen ent­spre­chend gekenn­zeich­net sein.

4 Kom­po­nen­ten

4.1 Mate­ri­al
Bei der Aus­wahl der Kom­po­nen­ten soll­te beson­de­re Acht­sam­keit auf die Aus­wahl der Mate­ria­li­en gelegt wer­den. Jedes Mate­ri­al hat ande­re phy­si­ka­li­sche und che­mi­sche Eigen­schaf­ten. Eben­so soll­te sich der Nut­zer fra­gen, wel­che Neben­pro­duk­te even­tu­ell bei einer Reak­ti­on ent­ste­hen, unter wel­chen Rand­be­din­gun­gen (Tem­pe­ra­tur, Druck, Kata­ly­sa­to­ren) und wie sich dies ver­hin­dern lässt. Nichts­des­to­trotz muss das Mate­ri­al geeig­net sein um auch die­se Flu­ide sicher zu führen.

4.2 Gas­fla­schen
Den han­dels­üb­li­chen Gas­fla­schen soll­te man beson­de­re Auf­merk­sam­keit wid­men, da sie häu­fig ein sehr gro­ßes Ener­gie­po­ten­ti­al spei­chern.
Gas­fla­schen sind nicht immer in gutem Zustand und die vor­ge­schrie­be­nen Prüf­in­ter­val­le gegen­wär­tig viel zu lang.
Die Gas­fla­schen dür­fen nicht so auf­ge­stellt wer­den, dass sie beim Ver­sa­gen eines Hoch­druck­teils beschä­digt wer­den kön­nen.
Am güns­tigs­ten wer­den Gas­fla­schen im Frei­en, son­nen­ge­schützt, abge­sperrt und ver­schlos­sen unter­ge­bracht. Sie­he TRB 610.
Es ist nicht gestat­tet, Gas­fla­schen selbst auf­zu­fül­len. Bei Zuwi­der­hand­lun­gen sind schwer­wie­gen­de Unfäl­le nicht sel­ten die Folge.

4.3 Druck­mess­ge­rä­te
Mano­me­ter dür­fen bei pul­sie­ren­den Drü­cken nur bis zu 2/3 ihres Anzei­ge­be­reichs benutzt wer­den. Sie soll­ten über eine inter­ne Schutz­wand (beson­de­re Sicherheit/Solid Front) ver­fü­gen. Es darf nur Sicher­heits­glas als Front­schei­be ver­wen­det wer­den. Emp­feh­lens­wert ist meist eine Flüs­sig­keits­fül­lung. Bei Drü­cken über 1000 bar soll­ten Druck­mess­ge­rä­te mit Hoch­druck­an­schluss ver­wen­det wer­den.
Druck­auf­neh­mer ver­fü­gen in der Regel über eine höhe­re Belast­bar­keit als Mano­me­ter. Auf eine siche­re Kon­struk­ti­on soll­te in Hin­blick auf ein Ver­sa­gen der Mem­bra­ne oder des Druck­roh­res geach­tet wer­den.
Ein sehr kri­ti­sches Bau­teil sind Hand­ven­ti­le, da der Betrei­ber mit die­sen direkt in Kon­takt kommt.
Die Bau­wei­se vie­ler Hand­ven­ti­le ist unsi­cher. Die Stopf­buchs­mut­ter kann abrei­ßen oder sich her­aus­schrau­ben. Vie­le Siche­rungs­ble­che, die das Her­aus­schrau­ben der Stopf­buchs­mut­ter ver­hin­dern sol­len, sind nicht aus­rei­chend und erfül­len die­sen Zweck nur man­gel­haft. Bes­ser sind Ven­ti­le mit einer zusätz­li­chen Schutz­kap­pe oder einem Joch über der Stopf­buchs­mut­ter.
Siche­rer als Hand­ven­ti­le sind pneu­ma­tisch, elek­trisch oder hydrau­lisch betä­tig­te Ven­ti­le, da sie sich nicht in der Nähe des Betrei­bers befin­den müs­sen. Sie sind zudem häu­fig auch preis­güns­ti­ger, da weni­ger Ver­roh­rungs­auf­wand betrie­ben wer­den muss und sie auch häu­fig eine län­ge­re Lebens­dau­er aufweisen.

4.4 Hoch­druck­an­schlüs­se
Hoch­druck­an­schlüs­se müs­sen über min­des­tens eine Ent­las­tungs­boh­rung ver­fü­gen.
Bei einer Lecka­ge belas­tet der Druck die gesam­te Flä­che des Gewin­des der Druck­schrau­be. Im Fal­le einer 10000 bar M16x1,5 Ver­schrau­bung ergibt sich somit die 100-fache Belas­tung ((16𝑚𝑚)2(1,6𝑚𝑚)2=100). Ohne Ent­las­tungs­boh­rung wür­de die Druck­schrau­be abrei­ßen und könn­te sich in ein Geschoss ver­wan­deln.
Die Flä­che der Ent­las­tungs­boh­run­gen soll­te min­des­tens 1/4 der Flä­che der Nenn­wei­te, min­des­tens jedoch einen Durch­mes­ser von 2,5mm haben.
Bei­spiel: Nenn­wei­te 8mm, zwei Ent­las­tungs­boh­run­gen Durch­mes­ser der Ent­las­tungs­boh­rung: √(8𝑚𝑚)24/2= 2,8 mm.
Die rich­ti­ge Nenn­wei­te der Ent­las­tungs­boh­rung lässt sich unter Berück­sich­ti­gung der maxi­ma­len Aus­tritts­men­ge mit der Düsen­for­mel leicht errechnen.

4.5 Hoch­druck­roh­re
Hoch­druck­roh­re soll­ten gemäß DIN EN 13445 aus­ge­legt sein.
Wenn sie gif­ti­ge, brenn­ba­re oder ätzen­de Flu­ide trans­por­tie­ren, oder wenn ein bestimm­tes Druck-Liter­pro­dukt über­schrit­ten wird, sind sie abnah­me­pflich­tig (sie­he Druck­ge­rä­te­richt­li­nie).
Roh­re soll­ten in Abstän­den von 500 bis 1000 mm befes­tigt wer­den. Bei einem Ver­sa­gen könn­ten die even­tu­ell her­um­schleu­dern­den Roh­ren­den ansons­ten schwe­re Ver­let­zun­gen ver­ur­sa­chen.
Der Bie­ge­ra­di­us darf den fünf­fa­chen Rohr­durch­mes­ser nicht unter­schrei­ten. Kalt­ver­fes­tig­te Roh­re, das sind augen­blick­lich die meis­ten rost­frei­en Hoch­druck­roh­re, dür­fen nicht warm gebo­gen, geschweißt oder gelö­tet, bzw. auf über 750°C erwärmt wer­den, da sie sonst ihre Kalt­ver­fes­ti­gung verlieren.

4.6 Hoch­druck­schläu­che
Das Arbei­ten mit Hoch­druck­schläu­chen, die mit Drü­cken bis 4000 bar betrie­ben wer­den, ist ohne zusätz­li­chen Schutz sehr gefähr­lich. Beson­ders beim Betrieb von Hydro­forming-Anla­gen wird gele­gent­lich in unver­ant­wort­li­cher Wei­se mit Hoch­druck­schläu­chen gear­bei­tet.
Hin­sicht­lich der Abnah­me­vor­schrif­ten sind Schläu­che wie Roh­re zu behan­deln.
Für Hoch­druck­schläu­che kön­nen zusätz­li­che Schutz­ein­rich­tun­gen, wie Schutz­schläu­che, mit­ge­lie­fert wer­den. Es sind ver­schie­de­ne Arten von Schutz­schläu­chen lie­fer­bar: Ein kla­rer PVC Schutz­schlauch, der pri­mär als Abrieb­schutz dient sowie ein Berst­schutz­schlauch, der wesent­lich sta­bi­ler ist. Für höhe­re Tem­pe­ra­tu­ren sind feu­er­fes­te Schutz­schläu­che ein­setz­bar. Als Berst­schutz­schlauch kann ein ein­fa­cher fle­xi­bler ein- oder zwei­la­gi­ger Hydrau­lik­schlauch benutzt wer­den. Die Schutz­schlau­chen­den kön­nen offen oder geschlos­sen aus­ge­führt wer­den. Bei geschlos­se­nen Enden besteht die Mög­lich­keit einer kon­trol­lier­ten Abfuhr des Flu­ids.
Die Schläu­che müs­sen mit einem Aus­reiß­schutz ver­se­hen sein. Die­ser ver­hin­dert ein Weg­flie­gen des Anschlus­ses oder des Schlau­ches bei einem Ver­sa­gen der Ver­pres­sung.
Anstel­le von Schläu­chen kön­nen häu­fig spi­ral­för­mig gebo­ge­ne Roh­re, die von uns ent­wi­ckel­te Line­ar­durch­füh­run­gen oder Roh­re mit Dreh­durch­füh­run­gen ein­ge­setzt wer­den. Die­se ver­fü­gen über eine wesent­lich höhe­re Sicher­heit, län­ge­re Lebens­dau­er und grö­ße­re Nennweite.

4.7 Über­druck­si­che­run­gen
4.7.1 Berst­schei­ben­si­che­run­gen

Der Quer­schnitt von Berst­schei­ben­si­che­run­gen ist im AD 2000 Regel­werk vor­ge­schrie­ben und der not­wen­di­ge Berst­druck der Berst­schei­ben muss min­des­tens 30% über dem Betriebs­druck lie­gen.
Das gesam­te Sys­tem muss min­des­tens auf den Berst­druck der Berst­schei­ben bzw. auf den Öff­nungs­druck eines Über­druck- oder Sicher­heits­ven­tils aus­ge­legt sein.
Eine geeig­ne­te Abfüh­rung des aus­tre­ten­den Flu­ids muss vor­han­den sein.
Berst­schei­ben unter­lie­gen bei einem höhe­ren Aus­las­tungs­grad und Pul­sa­tio­nen einer Ermü­dung. In sol­chen Fäl­len ist mit einem vor­zei­ti­gen Bers­ten zu rech­nen.
Berst­schei­ben soll­ten pri­mär in Sys­te­men ein­ge­setzt wer­den, in denen mit einer schlag­ar­ti­gen Druck­erhö­hung zu rech­nen ist, oder die schwie­rig abzu­dich­ten sind. Ansons­ten sind Über­druck­ven­ti­le empfehlenswerter.

4.7.2 Über­druck­ven­ti­le
Über­druck­ven­ti­le, auch Druck­be­gren­zungs­ven­ti­le genannt, die durch eine Bau­mus­ter­prü­fung oder durch Ein­zel­ab­nah­me durch einen Sach­ver­stän­di­gen, abge­nom­men wor­den sind, nennt man Sicher­heits­ven­ti­le.
Abnah­me­pflich­ti­ge Druck­be­häl­ter oder Sys­te­me müs­sen über ein Sicher­heits­ven­til oder über eine abge­nom­me­ne Berst­schei­ben­si­che­rung ver­fü­gen. Zwi­schen Druck­be­häl­ter und dem Sicher­heits­or­gan darf sich kei­ne Absperr­mög­lich­keit befin­den.
Der Öff­nungs­druck der Über­druck­ven­ti­le darf maxi­mal 10% über dem Betriebs­druck liegen.

4.8 Druck­be­häl­ter
Druck­be­häl­ter mit einem Betriebs­druck von über 0,5 bar sind gemäß Druck­ge­rä­te­richt­li­nie durch den Her­stel­ler oder zusätz­lich durch einen Sach­ver­stän­di­gen abnah­me­pflich­tig. Das ent­spre­chen­de Regel­werk ist zu umfang­reich, als dass sein Inhalt sich in weni­gen Absät­zen wie­der­ge­ben lässt, kann aber auf der wei­ter oben im Text ver­link­ten Web­site nach­ge­schla­gen wer­den.
Für jeden abnah­me­pflich­ti­gen Druck­be­häl­ter muss ein Prüf­buch vor­han­den sein.
In die­sem Buch sind in der Beschei­ni­gung zur Vor­prü­fung und in der Abnah­me­prüf­be­schei­ni­gung die zuläs­si­gen Last­wech­sel, zuge­las­se­ner Betriebs­druck, zuge­las­se­ne Betriebs­tem­pe­ra­tur und zuge­las­se­nes Flu­id, sowie Inter­val­le für die Wie­der­ho­lungs­prü­fung und die sons­ti­gen Zulas­sungs­kri­te­ri­en fest­ge­hal­ten.
Außen­be­heiz­te Druck­be­häl­ter, die unter Druck beheizt wer­den, unter­lie­gen beson­de­ren Vor­schrif­ten. Auto­kla­ven sind nor­ma­ler­wei­se der­ar­tig aus­ge­legt, dass sie erst beheizt, dann unter Druck gesetzt wer­den. Im umge­kehr­ten Fall ent­steht ein nega­ti­ver Span­nungs­zu­stand, d.h. die war­me Außen­wand dehnt sich stär­ker aus als die kal­te Innen­wand. Dies kann zu einem Ver­sa­gen des Behäl­ters füh­ren.
In vie­len Fäl­len sind innen­lie­gen­de Hei­zun­gen güns­ti­ger und reagie­ren wesent­lich schnel­ler. Innen­lie­gen­de Hei­zun­gen lie­fern wir bis 10000 bar Druck.
Beim Öff­nen von Druck­be­häl­tern, die erwärm­te Flüs­sig­kei­ten, beson­ders Was­ser, beinhal­ten, ist beson­de­re Vor­sicht ange­bracht. Befin­det sich das Was­ser kurz unter dem Sie­de­punkt erzeugt das Her­aus­zie­hen des Ver­schlus­ses oft einen Unter­druck, der zu einer Dampf­ex­plo­si­on füh­ren kann. Schwe­re Ver­brü­hun­gen kön­nen die Fol­ge sein.

4.9 Maschi­nen­bau­tei­le
Maschi­nen­bau­tei­le, die über druck­tra­gen­de Kom­po­nen­ten ver­fü­gen, z. B. Pum­pen und Kom­pres­so­ren, fal­len nicht unter die Druck­ge­rä­te­richt­li­nie, müs­sen aber mit einer beson­de­ren Sicher­heit aus­ge­legt wer­den.
Die­se beson­de­re Sicher­heit besteht dar­in, dass bei der Aus­las­tung der Streck­gren­ze mit einem Sicher­heits­fak­tor von 3 statt von 1,5 gerech­net wer­den soll. Da dies bei den meis­ten Hoch­druck­ge­rä­ten unmög­lich ist, sind die­se, nach Auf­fas­sung vie­ler Sach­ver­stän­di­gen, jedoch nicht aller, alter­na­tiv als Druck­be­häl­ter abzu­neh­men.
Für Druck­über­set­zer gibt es beson­de­re Abnahmevorschriften.

4.10 Drü­cke
4.10.1 Sta­ti­sche Drü­cke

Bau­tei­le, die sta­tisch und unter­halb der Dau­er­fes­tig­keits­gren­ze belas­tet wer­den haben bei fach­ge­rech­ter Kon­struk­ti­on theo­re­tisch eine unend­lich lan­ge Lebensdauer.

4.10.2 Dyna­mi­sche Drü­cke
Eine abso­lut zuver­läs­si­ge rech­ne­ri­sche Aus­le­gung über die Lebens­dau­er von Maschi­nen­bau­tei­len unter hohem Druck und star­ken Last­wech­seln ist nicht mög­lich. Die von uns emp­foh­le­nen dyna­mi­schen Drü­cke sind Erfah­rungs­wer­te bei einer mitt­le­ren Belastung.

5 Druck­sys­te­me
Druck­sys­te­me dür­fen grund­sätz­lich nur betrie­ben wer­den, wenn sie den gel­ten­den CE Vor­schrif­ten ent­spre­chen.
Dies beinhal­tet u.a., dass alle gel­ten­den Vor­schrif­ten beach­tet und dass sie von kom­pe­ten­tem Fach­per­so­nal her­ge­stellt wur­den.
Eine vor­schrifts­mä­ßi­ge Bedie­nungs­an­lei­tung muss vor­han­den sein.

5.1 Gefähr­li­che Hoch­druck­sys­te­me
Für Sys­te­me, die gif­ti­ge, brenn­ba­re oder ätzen­de Flu­ide beinhal­ten sowie für eine Viel­zahl von Son­der­sys­te­men gel­ten beson­de­re Vor­schrif­ten (sie­he DIN EN 13445).

5.1.1 Sauer­stoff
Sauer­stoff­sys­te­me unter hohem Druck sind gefähr­lich und unter­lie­gen beson­de­ren Vor­schrif­ten (sie­he hier­zu „Umgang mit Sauer­stoff“, Merk­blatt M034, Berufs­ge­nos­sen­schaft der che­mi­schen Indus­trie und die UVV Sauer­stoff).
Sauer­stoff­sys­te­me dür­fen nicht mit nor­ma­len Ölen oder Fet­ten geschmiert wer­den. Es besteht Explo­si­ons­ge­fahr!
Sauer­stoff darf nicht an Stel­le von Druck­luft ver­wen­det wer­den. Mit Öl oder Fett ver­schmutz­te Klei­dung darf beim Arbei­ten mit Sauer­stoff nicht getra­gen wer­den. Sauer­stoff darf nicht in die Klei­dung gebla­sen wer­den! Das Berüh­ren mit fet­ti­gen Fin­gern von mit Sauer­stoff in Kon­takt kom­men­den Tei­len ist zu ver­mei­den. Sauer­stoff darf nur in Kom­po­nen­ten benutzt wer­den, die für den Betrieb mit Sauer­stoff bestimmt sind.
Sauer­stoff­sys­te­me dür­fen nur mit geeig­ne­ten Lösungs­mit­teln gerei­nigt wer­den.
Dicht­heits­prü­fun­gen dür­fen nur von Sach­kun­di­gen durch­ge­führt wer­den, die Erfah­run­gen mit Dicht­heits­prü­fun­gen und im Umgang mit Sauer­stoff haben.
Es dür­fen nur geprüf­te und für geeig­net befun­de­ne Kunst­stof­fe ver­wen­det wer­den. Abnah­me­pflich­ti­ge Druck­be­häl­ter müs­sen für Sauer­stoff zuge­las­sen sein. Sie müs­sen abso­lut sau­ber sein. Es dür­fen sich kei­ne Spä­ne oder Grat im Sys­tem befin­den. Kan­ten soll­ten abge­run­det sein.
Für Sauer­stoff dür­fen nur Druck­mess­ge­rä­te (Mano­me­ter) mit der Auf­schrift „Sauer­stoff! Öl- und fett­frei hal­ten“ ver­wen­det werden.

5.1.2 Was­ser­stoff
Was­ser­stoff ist leicht brenn­bar und auf Grund sei­ner nied­ri­gen Vis­ko­si­tät schwer abzu­dich­ten. Der Kon­takt mit Was­ser­stoff führt bei vie­len Stäh­len zur sofor­ti­gen Ver­sprödung und Riss­bil­dung. Dies hat meis­tens ein Bers­ten mit beglei­ten­der Ent­zün­dung des Gases zur Fol­ge.
Ver­wen­den Sie für den Betrieb mit Was­ser­stoff nur für Was­ser­stoff geeig­ne­te Werkstoffe!

5.1.3 Ace­tylen
Ace­tylen- oder Ethy­len-Sys­te­me müs­sen frei von Kup­fer und Sil­ber sein. Dies gilt auch für sämt­li­che Ein­zel­tei­le, wie z.B. Dich­tun­gen oder Ven­til­stopf­buch­sen.
Hin­sicht­lich der Auf­stel­lung und des Betriebs bestehen genaue Vor­schrif­ten.
Für Betriebs­vor­schrif­ten für Ace­tyl­en­ver­dich­ter besteht die TRAC 203, für Ace­tylen füh­ren­de Roh­re die TRAC 204.

5.1.4 Stick­stoff
Stick­stoff ohne Sauer­stoff ein­ge­at­met, kann zum schlag­ar­ti­gem Tod füh­ren. Stick­stoff kann Stäh­le bei höhe­ren Tem­pe­ra­tu­ren ver­sprö­den. Bei höhe­ren Tem­pe­ra­tu­ren soll­te vor­zugs­wei­se Argon ver­wen­det werden.

5.1.5 Flüs­sig­kei­ten
Bei Flüs­sig­kei­ten ist deren Ver­fes­ti­gungs­punkt zu beach­ten.
Nicht sel­ten kommt es zu Zwi­schen­fäl­len, weil die Flüs­sig­keit fest wur­de, das Druck­mess­ge­rät kei­ne Druck­stei­ge­rung anzeigt und die Belas­tung des Sys­tems wei­ter bis zum Bers­ten erhöht wur­de.
Hydrau­lik­öle wer­den bei 20°C bei ca. 3000 bar fest, Was­ser bei 20°C bei ca. 7500 bar. Bei engen Quer­schnit­ten beginnt die Ver­fes­ti­gung erheb­lich frü­her als bei grö­ße­ren Quer­schnit­ten.
Für hohe Drü­cke geeig­ne­te Flüs­sig­kei­ten kön­nen Sie bei uns beziehen.

5.2 Auf­stel­lungs­prü­fung
Wenn Sie abnah­me­pflich­ti­ge, durch einen Sach­ver­stän­di­gen abge­nom­me­ne Kom­po­nen­ten erhal­ten haben und die­se auf­ge­baut sind, muss ein Sach­ver­stän­di­ger die Auf­stel­lungs­prü­fung gemäß DIN EN 13445 durch­füh­ren. Erst dann darf Ihre Anla­ge für den zuge­las­se­nen Zeit­raum betrie­ben werden.

5.3 Tem­pe­ra­tur­über­wa­chung
Bei beheiz­ba­ren Sys­te­men ist dem even­tu­ell nach­träg­lich ent­ste­hen­den Druck­an­stieg durch die stär­ke­re Aus­deh­nung des tem­pe­rier­ten Flu­ids Rech­nung zu tra­gen. Durch ein abge­nom­me­nes Tem­pe­ra­tur­be­gren­zungs­ge­rät ist ein Ein­hal­ten der vor­ge­se­he­nen Betriebs­tem­pe­ra­tur sicherzustellen.

6 Ser­vice­ar­bei­ten

6.1 Vor­ge­hens­wei­se
Sobald Ser­vice­ar­bei­ten an einem Sys­tem oder Gerät aus­ge­führt wer­den, muss das Sys­tem aus­ge­schal­tet und der Druck abge­las­sen wer­den.
Prü­fen Sie, dass alle Druck­mess­ge­rä­te kei­nen Druck anzei­gen.
Das Ablass­ven­til muss geöff­net sein.
Falls das Sys­tem mit einer erhöh­ten Tem­pe­ra­tur arbei­tet, ist abzu­war­ten, bis eine nor­ma­le Tem­pe­ra­tur erreicht ist.
Je nach Art der Tätig­keit soll­te die Druck­luft, die elek­tri­sche Span­nung oder der Hoch­druck­an­schluss abge­kop­pelt werden.

6.2 Hoch­druck­ver­schrau­bun­gen
Lösen Sie kei­ne Hoch­druck­ver­schrau­bung, die unter Druck steht.
Ver­su­chen Sie nicht, eine lecken­de Hoch­druck­ver­schrau­bung, die unter Druck steht, fest­zu­zie­hen!
Sie kön­nen hier­bei das Bau­teil zer­stö­ren, da zu der Druck­be­las­tung, die mecha­ni­sche Belas­tung Ihres Anzugs­mo­ments hin­zu­kommt.
Ver­wen­den Sie nur Kom­po­nen­ten, die für den Betriebs­druck aus­ge­legt sind.
Ver­wen­den Sie ein geeig­ne­tes Schmier­mit­tel bei der Mon­ta­ge sämt­li­cher Hochdruckverschraubungen. 

6.3 Lecka­gen
Sämt­li­che Lecka­gen müs­sen unmit­tel­bar beho­ben wer­den. Eine per­ma­nen­te Leck­stel­le kann sich als sehr gefähr­lich erwei­sen. Es ist daher unse­rem Per­so­nal ver­bo­ten, ein Sys­tem mit Druck zu beauf­schla­gen, wenn eine Lecka­ge vor­han­den ist.
Schal­ten Sie das Sys­tem aus, las­sen Sie den Druck ab und behe­ben Sie die Leckage.

6.4 All­ge­mei­ne Sicher­heits­hin­wei­se
Repa­rie­ren Sie nur Kom­po­nen­ten, über die Sie eine brauch­ba­re und vor­schrifts­mä­ßi­ge Bedie­nungs­an­lei­tung besit­zen.
Ver­su­chen Sie nicht, Ersatz­tei­le selbst her­zu­stel­len.
Prü­fen Sie, ob Ihr Sys­tem noch den gel­ten­den Sicher­heits­vor­schrif­ten ent­spricht.
Die wie­der­keh­ren­den Prü­fun­gen, gemäß den Her­stel­ler­an­ga­ben und der Druck­ge­rä­te­richt­li­nie, müs­sen beach­tet wer­den.
Rufen Sie uns in Zwei­fels­fäl­len an!